Neues Virus bei Nutztieren
Bei rund 300 Betrieben in Deutschland wurde das „Schmallenberg-Virus“ nachgewiesen. Sowohl Rinder-, Schaf-, als auch Ziegenhaltungen sind davon betroffen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stellte das Auftreten des neuen Virus zunächst bei Rindern in Nordrhein-Westfalen fest. Inzwischen ist es den Wissenschaftlern des FLI gelungen, das Virus zu isolieren und zu vermehren.
Seit den Sommermonaten 2011 waren bei Milchrindern in Nordrhein-Westfalen Fälle von Fieber über 40°C, reduziertes Allgemeinbefinden sowie starker Milchrückgang beobachtet worden. Erbgutinformationen des Erregers wurden am FLI aus Proben erkrankter Tiere mit Hilfe der Metagenomanalyse, einer neuen modernen Technik, nachgewiesen. Vergleichende Untersuchungen des Erbmaterials weisen daraufhin, dass es sich um ein Orthobunyavirus aus der Simbu-Serogruppe handelt. Aufgrund der Probenherkunft wird das Virus vorläufig als „Schmallenberg-Virus“ bezeichnet. Die am FLI entwickelte Nachweismethode ist an Institutionen unter anderem in Belgien, Frankreich, den Niederlanden, Italien und der Schweiz weitergegeben worden.
Weiterhin unklar ist jedoch, ob es sich um einen Neueintrag dieses exotischen Virus handelt oder ob Orthobunyaviren schon seit längerer Zeit unerkannt bei Rindern in Europa vorkommen. Weitere Untersuchungen zur Charakterisierung des Virus und zur Epidemiologie sind notwendig.
Orthobunyaviren des Rindes sind in Ozeanien, Australien und Afrika verbreitet und rufen dort in der Regel zunächst nur ein sehr mildes Krankheitsbild hervor. Werden allerdings trächtige Tiere infiziert, so können zeitverzögert zum Teil erhebliche angeborene Schäden, Frühgeburten und Störungen im Fruchtbarkeitsgeschehen auftreten. Akabane-ähnlichen Viren werden hauptsächlich durch Gnitzen (blutsaugende Stechmücken) übertragen. Diese beim Rind relevanten Viren stellen kein Risiko für den Menschen dar. Es handelt sich nicht um Zoonoseerreger.
Zur weiteren Abklärung des Krankheitsgeschehens und insbesondere zur Untersuchung eines möglichen Zusammenhangs zwischen dem neu gefunden Erreger und der beobachteten Klinik sollten insbesondere Blutproben von akuten Verdachtsfällen sowie von klinisch auffälligen Neugeborenen dem Institut für Virusdiagnostik für weitere Untersuchungen zur Verfügung gestellt werden.
