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Forschung

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) benötigt wissenschaftliche Grundlagen, um seine vielfältigen Aufgaben, zum Beispiel im Rahmen von der Rechtssetzungen, sachgerecht wahrnehmen zu können. Die erforderlichen wissenschaftlichen Leistungen werden in erster Linie von den vier im Zuständigkeitsbereich des BMVEL liegenden Bundesforschungsinstitute und dem Bundesinstitut für Risikobewertung erbracht. Diese Einrichtungen haben die Aufgabe, wissenschaftliche Entscheidungshilfen für die Ernährungs-, Landwirtschafts-, Forst-, Fischerei und Verbraucherpolitik zu erarbeiten und damit zugleich die wissenschaftlichen Erkenntnisse auf diesen Gebieten zum Nutzen des Gemeinwohls zu erweitern. Im Rahmen dieser Aufgaben sind die Anstalten wissenschaftlich selbstständig und frei bei der Wahl ihrer wissenschaftlichen Methoden.

Neben ihren Forschungsaufgaben nehmen die Einrichtungen auch hoheitliche Aufgaben wahr, die aus diversen Gesetzen, EU-Richtlinien und internationalen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland resultieren, (z.B. dem Pflanzenschutz-, Gentechnik-, Infektionsschutz-, Tierseuchen-, Chemikalien-, Strahlenschutzvorsorge-, Agrarstatistik-,  Bundeswaldgesetz). Die Bundesforschungsinstitute sind aufgrund ihrer hoheitlichen Aufgaben Bundesoberbehörden.

Beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) handelt es sich um eine rechtlich selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Aufgaben im gesundheitlichen Verbraucherschutz, die wissenschaftliche Forschung betreibt, soweit diese in einem engen Bezug zu ihren übrigen Tätigkeiten steht.

Neben den genannten, in der unmittelbaren Zuständigkeit des BMELV liegenden Ressortforschungseinrichtungen sind im Geschäftsbereich des Ministeriums sechs so genannte Leibniz-Institute (WGL-Institute) angesiedelt. Es handelt sich um wissenschaftlich, rechtlich und wirtschaftlich eigenständige Forschungsinstitute, die nach dem Modell der „Blauen Liste“ vom BMELV und den Ländern gemeinsam finanziert werden. BMELV ist in Lenkungsgremien (z.B. Kuratorium, Stiftungsrat) dieser Einrichtungen vertreten und pflegt den Austausch auf Arbeitsebene. Die WGL-Einrichtungen entsenden Vertreter zu fachbezogenen Senatsarbeitsgruppen. Auch die in den WGL-Instituten gewonnenen Erkenntnisse werden für den Beratungsbedarf des Ministeriums herangezogen.

In den Fällen, in denen für die Politikberatung relevante Forschungsthemen nicht oder nicht ausreichend von den genannten Einrichtungen bearbeitet werden können, hat das Bundesministerium die Möglichkeit, Forschungsaufträge extern zu vergeben. Daneben bestehen Programme zur Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben in den Bereichen nachwachsende Rohstoffe und ökologischer Landbau sowie Innovationen.

Die Ergebnisse der Forschung werden grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Hierbei werden die Forschungseinrichtungen unter anderem von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und dort insbesondere von der Gruppe 42 unterstützt.

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Dieses Portal gibt Ihnen einen Überb­lick über die Forschung­sziele und -themen von Bund und Län­dern sowie die Forschungs­förderung. Es wurde auf der Agrar­minister­konferenz im März 2009 für die Nutzung freigegeben. FISA hat das Ziel, die Transparenz und damit die Koor­di­nation der öffentlich geförderten Forschung zu ver­bessern.

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